Mitglieder im Netzwerk Öffentlichkeitsarbeit können werden:
A Juristische Personen:
• Kirchen, Kirchenkreise, Kirchengemeinden, kirchliche Werke und Einrichtungen, kirchliche Gruppen,
– die hauptamtlich Öffentlichkeitsarbeit betreiben und
– die über eine eigene Organisationseinheit Öffentlichkeitsarbeit (Referat, Abteilung
etc.) verfügen inklusive Personal und Haushalt.
• Sonstige juristische Personen, die für die öffentliche Kommunikation der Kirche und ihrer Ämter, Werke und Einrichtungen tätig sind.
B Natürliche Personen:
• Personen, die sich für die öffentliche Kommunikation der Kirche und ihrer Ämter, Werke und Einrichtungen einsetzen.
Der Beitrag für juristische Mitglieder beträgt mindestens 100,-- Euro jährlich, der Beitrag für persönliche Mitglieder beträgt mindestens 50,-- Euro jährlich.
Die Mitgliedschaft kann formlos bei der Geschäftsführung des Netzwerks Öffentlichkeitsarbeit beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.